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December 29, 2023

Elektromobilität in Deutschland: E-Auto Förderung 2024

Elektromobilität in Deutschland: E-Auto Förderung 2024

Die Förderung von Elektrofahrzeugen in Deutschland hat sich seit ihrer Einführung im Jahr 2016 stark entwickelt. Ziel ist es, den Absatz von EVs zu fördern und gleichzeitig den Klimaschutz zu unterstützen. Mit dem Jahr 2024 treten wichtige Änderungen in Kraft, die potenzielle KäuferInnen von Elektrofahrzeugen beachten sollten.

Detaillierte Förderdetails für 2024

Mit Beginn des Jahres 2024 ändert sich die Struktur der Förderung für Elektrofahrzeuge in Deutschland. Diese Anpassungen sind Teil der Bemühungen, die Elektromobilität weiter zu fördern, während gleichzeitig eine effiziente Verwendung der Fördermittel sichergestellt wird.

  1. Reduzierter Bundesanteil für neue E-Autos: Für neu erworbene Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro wird der Bundesanteil auf 3.000 Euro reduziert. Dies stellt eine Anpassung gegenüber den höheren Fördersätzen der Vorjahre dar.
  2. Herstelleranteil: Der Herstelleranteil bleibt bei der Hälfte des Bundesanteils. Das bedeutet, für ein neues Elektroauto bis zu einem Nettolistenpreis von 45.000 Euro beträgt der Herstelleranteil 1.500 Euro.
  3. Förderung für Gebrauchtwagen: Auch junge gebrauchte E-Autos werden weiterhin gefördert. Die maximale Förderung beträgt hier 3.600 Euro, vorausgesetzt, das Fahrzeug wurde vor weniger als einem Jahr zum ersten Mal in einem EU-Staat zugelassen und hat nicht mehr als 15.000 Kilometer Laufleistung.
  4. Leasingfahrzeuge: Für das Leasing von neuen und jungen gebrauchten E-Autos gilt die gleiche Förderstruktur. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Laufzeit des Leasingvertrags. Bei einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten erhält man die volle Förderung.
  5. Keine Förderung für teurere Modelle: Wichtig zu beachten ist, dass E-Autos mit einem Nettolistenpreis über 45.000 Euro ab 2024 keine Förderung mehr erhalten. Dies ist eine signifikante Änderung gegenüber der vorherigen Regelung, die noch Fahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 65.000 Euro einschloss.
  6. Zeitliche Begrenzung der Förderung: Die Förderung ist zeitlich begrenzt. Für den Erhalt des Umweltbonus ist entscheidend, dass der Förderantrag innerhalb eines Jahres nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt wird.

Anspruchsberechtigung und Antragsprozess

  • Seit dem 1. September 2023 können nur noch Privatpersonen den Umweltbonus beantragen. Gewerbliche Käufe, Leasing oder Mitarbeiterleasing sind ausgeschlossen. Der/die AntragstellerIn muss das Fahrzeug entweder gekauft oder geleast haben und als Halter in den Papieren eingetragen sein.
  • Für Informationen zum Umweltbonus und zur Beantragung der Förderprämie für Elektrofahrzeuge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die zuständige Behörde. Die Antragstellung erfolgt über die BAFA-Webseite, wo ein vollständig digitales Verfahren zur Verfügung steht. Beachten Sie, dass der Antrag erst nach Kauf und Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden kann.
  • Die Bearbeitungszeit für Anträge beim BAFA ist mittlerweile recht zügig. In der Regel nimmt der Prozess von der Einreichung des Antrags bis zur Genehmigung und anschließenden Auszahlung des Förderbetrags zwischen vier und acht Wochen in Anspruch. AntragstellerInnen haben die Möglichkeit, den Status ihrer Anträge online zu verfolgen. Hierfür wird die spezifische Vorgangsnummer des Antrags sowie die Postleitzahl benötigt.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Der Umweltbonus kann mit verschiedenen anderen Förderprogrammen kombiniert werden, obwohl die meisten dieser Programme sich an Unternehmen und Kommunen richten.

Hier sind alle mögliche Kombinationen:

  • Sofortprogramm Saubere Luft – BMWK
  • Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil – BMUV
  • Förderrichtlinie Elektromobilität – BMDV
  • Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 – BMDV
  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand – KfW
  • Investitionskredit Nachhaltige Mobilität für Kommunen und Unternehmen – KfW
  • Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) – Land Berlin
  • Förderprogramm Inklusionstaxi Berlin – Land Berlin
  • Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen – Land Mecklenburg-Vorpommern
  • BW-e-Solar-Gutschein – Land Baden-Württemberg
  • Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Prämie)
  • Taxiladekonzept für Elektrotaxis im öffentlichen Raum (TALAKO) – Stadt Köln

Fazit

Die Förderung von Elektroautos in Deutschland bleibt auch im Jahr 2024 ein wesentlicher Bestandteil der Mobilitätswende. Die Anpassungen in den Fördersätzen und die Beschränkung auf Privatpersonen erfordern jedoch eine sorgfältige Planung von potenziellen KäuferInnen. Angesichts der fortgesetzten Unterstützung für EVs bleibt die Elektromobilität ein attraktives und nachhaltiges Mobilitätskonzept.

FAQs

1. Wer ist ab 2024 anspruchsberechtigt für den Umweltbonus?

Ab 2024 können nur noch Privatpersonen den Umweltbonus für den Kauf oder das Leasing von Elektrofahrzeugen beantragen. Gewerbliche Käufe und Leasing sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

2. Wie hoch ist der Förderbetrag für neue Elektroautos im Jahr 2024?

Für neue Elektroautos mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro beträgt der Bundesanteil der Förderung 3.000 Euro. Der Herstelleranteil liegt bei 1.500 Euro, sodass die Gesamtförderung 4.500 Euro erreichen kann.

3. Gibt es eine Förderung für gebrauchte Elektroautos?

Ja, junge gebrauchte Elektroautos, die weniger als ein Jahr alt sind und weniger als 15.000 Kilometer gefahren wurden, können eine Förderung von bis zu 3.600 Euro erhalten.

4. Wie kann ich den Umweltbonus beantragen?

Den Antrag für den Umweltbonus können Sie über die Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Der Antrag kann erst nach dem Kauf und der Zulassung des Fahrzeugs eingereicht werden.

5. Kann der Umweltbonus mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Ja, der Umweltbonus kann mit verschiedenen anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Dazu zählen unter anderem das Sofortprogramm Saubere Luft, Flottenaustauschprogramme und regionale Förderinitiativen.

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